Für Gerichte sowie öffentliche und private Auftraggeber erfolgt die Erstellung von:

• Verkehrswertgutachten
(u.a. bei Verkaufsabsichten, Erbauseinandersetzungen, Ehescheidungen oder Vermögensaufteilungen; u.a. für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Teileigentum, Bürogebäude, gewerbliche Betriebsgebäude)


• Gutachten über Rechte und Belastungen

(u.a. Erbbaurechte, Wohnungserbbaurechte, Nießbrauch, Wohnrechte, Überbau, Grunddienstbarkeiten, beschränkt persönliche Dienstbarkeiten, Leitungsrechte, Wegerechte, Renten, Reallasten, Altenteile)


• Beleihungswertgutachten

(u.a. für die Aufnahme von Real-Krediten sowie zur Umschuldung)


• Bedarfswertgutachten

(u.a. für die Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer oder Grunderwerbsteuer bzw. zur Überprüfung des vom Finanzamt veranlagten steuerlichen Bedarfswerts)


• Mietwertgutachten

(u.a. ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen, Marktmiete für Gewerbe zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens oder zur angemessenen Mietwertfindung bei einer Neuvermietung)


• Schiedsgutachten

(u.a. im Rahmen von Bestandsklauseln zur gütlichen Verlängerung von Gewerbemietverträgen)


• Flächenberechnungen / Aufmaß

(Ermittlung der Fläche von Gewerbe- und Wohnraum nach den marktüblichen Definitionen, u.a. DIN 277, gif MF-G, WoFlV, II. BV, DIN 283)