Für Gerichte sowie öffentliche und private Auftraggeber erfolgt die Erstellung von:
• Verkehrswertgutachten
(u.a. bei Verkaufsabsichten, Erbauseinandersetzungen, Ehescheidungen oder Vermögensaufteilungen; u.a. für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Teileigentum, Bürogebäude, gewerbliche Betriebsgebäude)
• Gutachten über Rechte und Belastungen
(u.a. Erbbaurechte, Wohnungserbbaurechte, Nießbrauch, Wohnrechte, Überbau, Grunddienstbarkeiten, beschränkt persönliche Dienstbarkeiten, Leitungsrechte, Wegerechte, Renten, Reallasten, Altenteile)
• Beleihungswertgutachten
(u.a. für die Aufnahme von Real-Krediten sowie zur Umschuldung)
• Bedarfswertgutachten
(u.a. für die Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer oder Grunderwerbsteuer bzw. zur Überprüfung des vom Finanzamt veranlagten steuerlichen Bedarfswerts)
• Mietwertgutachten
(u.a. ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen, Marktmiete für Gewerbe zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens oder zur angemessenen Mietwertfindung bei einer Neuvermietung)
• Schiedsgutachten
(u.a. im Rahmen von Bestandsklauseln zur gütlichen Verlängerung von Gewerbemietverträgen)
• Flächenberechnungen / Aufmaß
(Ermittlung der Fläche von Gewerbe- und Wohnraum nach den marktüblichen Definitionen, u.a. DIN 277, gif MF-G, WoFlV, II. BV, DIN 283)