Gebührentabelle des ö.b.u.v Sachverständigen Dipl.-SV (DIA) Hendrik Becker
Für Verkehrswertgutachten rechnen wir das Grundhonorar in Anlehnung an die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (VermWertGebO NRW in der jeweils geltenden Fassung) ab.
Grundgebühr:
Wert des zu begutachtenden Objektes bis 1 Mio. €
Gebühr 0,2 % zzgl. 1.000,00 €
Wert des zu begutachtenden Objektes über 1 Mio. € bis 10 Mio. €
Gebühr 0,1 % zzgl. 2.000,00 €
Wert des zu begutachtenden Objektes über 10 Mio. € bis 100 Mio. €
Gebühr 0,05 % zzgl. 7.000,00 €
Wert des zu begutachtenden Objektes über 100 Mio.
Gebühr 0,01 % zzgl. 47.000,00 €
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Beispiele zur Ermittlung des Grundhonorars:
z.B. Verkehrswert:
100.000,00 € Honorar 1.200,00 €
300.000,00 € Honorar 1.600,00 €
500.000,00 € Honorar 2.000,00 €
1 Mio. € Honorar 3.000,00 €
5 Mio. € Honorar 7.000,00 €
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Mietwert Wohnen:
1. Wohnung 1.200,00 €
2.-4. Wohnung 800,00 €
5.-10. Wohnung 500,00 €
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Einfamilienhaus:
Eine Monatsmiete, mindestens 1.500,00 €
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Mietwert Gewerbe- und Schiedsgutachten:
Eine Monatsmiete, mindestens 2.500,00 €
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Aufmaße:
1. Wohnung 800,00 €
2. – 4. Wohnung je 600,00 €
ab der 5. Wohnung je 500,00 €
Die Aufmaßpreise beziehen sich auf Wohnungen bis 100 m² in Normalgeschossen bei üblichen Grundrissen. Bei Dachgeschosswohnungen und Wohnungen über 100 m² erfolgt ein Zuschlag nach Stundenaufwand, ebenso bei Architektenhäusern.
Einfamilienhaus
bis 120 m² 1.000,00 €
bis 200 m² 1.200,00 €
über 200 m² 1.500,00 €
Für Gewerbeeinheiten werden die Honorare je nach Aufwand individuell vereinbart.
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Individuelle Arbeiten (Bauaktenbeschaffung etc.) werden zu einen Stundensatz von 110 €/ Stunde abgerechnet.
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Alle Honorare verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, Spesen und Auslagen.
Schreibseite 2,00 € / Seite
Farbfotos 2,00 € / Bild
Kopien 0,50 € / Seite
Farbkopien 1,00 € / Kopie
Pkw-Kilometer 0,50 € / km
Auslagen auf Nachweis