Zur Beauftragung nehmen Sie bitte telefonischen Kontakt mit mir auf. Sie erreichen mich stets unter 02 11 / 69 82 15 31.
Sie können mich ebenso gerne per Brief, Fax oder E-Mail sowie über mein Kontaktformular erreichen. Ich werde mich dann mit Ihnen schnellstmöglich in Verbindung setzen.
Honorar/Kosten
Im Falle der Beauftragung ergibt sich das Honorar aus unserer Gebührenordnung.
Ortsbesichtigung
Der Sachverständige ist zur persönlichen Inaugenscheinnahme des zu bewertenden Objekts verpflichtet, daher sollte umgehend nach Auftragserteilung ein Ortstermin vereinbart werden.
Zum Ortstermin sollte die Zugänglichkeit aller Räume (Mietflächen, technische Räume, Kellerräume, Dachflächen usw.) ermöglicht werden.
Bewertungsunterlagen
Eventuell können Sie uns bereits die folgenden Unterlagen zur Verfügung stellen.
• Aktueller Grundbuchauszug (Bestandsverzeichnis, Abteilung I und Abteilung II)
• Baugenehmigungsunterlagen
• Flurkarte / Lageplan des Grundstücks,
• Bauzeichnungen bestehend aus Grundrissen, Schnitten und Ansichten
• Berechnungen der Wohn- bzw. Nutzflächen,
• Bescheid über die Gebrauchs- / Schlussabnahme
• Auskunft über Erschließungskostenbeiträge
• Eine zusammengefasste Mietliste oder die Mietverträge
• Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
Sofern Sie uns Ihre Originalunterlagen überlassen, erhalten Sie diese selbstverständlich mit dem Gutachten zurück.
Vollmacht
Sofern Ihnen die oben genannten Bewertungsunterlagen nicht vorliegen, sind wir gerne bereit, diese für Sie einzuholen. Zum Nachweis des berechtigten Interesses bei den zuständigen Behörden ist eine Vollmacht erforderlich. Eine Mustervollmacht zum Ausdruck steht im Downloadbereich zur Verfügung.